Bessere Unternehmensführung

Mit unseren Produkten wollen wir dazu beitragen, die Welt ein bisschen besser für alle zu machen. Wichtig ist uns auch, dass wir als Unternehmen selbst höchste ethische Standards erfüllen. Deswegen berichten wir transparent über unseren Verhaltenskodex, unseren Datenschutz, unseren Aufsichtsrat und finanzielle Kennziffern.

Besseres Verhalten

Alle Mitarbeiter:innen bei Veganz unterschreiben schon beim Unternehmenseintritt sowohl eine Verpflichtung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als auch unseren Veganz-Verhaltenskodex („Code of Conduct“).

UNSER CODE OF CONDUCT: VEGANZ(E) ARBEIT

In unserem Verhaltenskodex legen wir detailliert dar, welches Verhalten erlaubt ist – und welches nicht. Darin beschreiben wir unter anderem:

  • die diskriminierungsfreie Wertschatzung aller Menschen, mit denen wir zu tun haben – unabhangig von Alter, Geschlecht, Religion, Fähigkeiten, Herkunft oder sexueller Orientierung,
  • das Verbot unerlaubter Vorteilsgewahrung und -annahme gegenüber unseren Geschäftspartner:innen,
  • den Schutz betrieblicher, unternehmens- und personenbezogener Daten mit allen geeigneten und angemessenen Mitteln sowie
  • die Vermeidung von Interessenskonflikten, die aus Nebentätigkeit oder Kapitalbeteiligungen erwachsen konnten.

Unser vollständiger Verhaltenskodex findet sich hier.

In der Vergangenheit waren alle Kolleg:innen angehalten, einen Verdacht zu einem möglichen Verstoß gegen ethisches Verhalten an ihre jeweilige Führungskraft zu melden, die diese Meldung streng vertraulich behandelt. Um solche Meldungen für Teammitglieder und alle anderen Stakeholder zu vereinfachen, haben wir ein Whistleblower-System aufgesetzt, das seit Mai 2022 auf unserer Unternehmenswebsite verfügbar ist. Über dieses Online-Portal ist es möglich, anonym Auskunft zu den Themen ethisches und gesetzestreues Verhalten zu bekommen sowie beobachtete Integritätsverstöße bei Veganz selbst oder bei unseren Geschäftspartner:innen anonym zu melden.

In Bezug auf Verstöße gegen ethisches Verhalten oder Korruptionsfälle können wir für 2021 und 2020 mit null Fällen eine weiße Weste vorweisen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung unseres Verhaltenskodex, bieten Mitarbeiter:innen-Schulungen zu ethischem Verhalten an und überprüfen regelmäßig die Effektivität unserer Anti-Korruptionsmaßnahmen.

Besserer Datenschutz

Auch wenn personenbezogene Daten für unser Geschäftsmodell nicht von zentraler Bedeutung sind, sind wir uns unserer Verantwortung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr bewusst und möchten, dass sich sämtliche mit Veganz in Kontakt stehenden Personen diesbezüglich sicher fühlen.

Um mögliche Risiken rund um das Thema Datenmanagement rechtzeitig zu identifizieren, arbeiten wir im Bereich Datenschutz und -sicherheit mit einem externen Dienstleister zusammen. Wir gehen nach einem definierten Stufenmodell vor, um Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere möglicher Folgeschäden zu klassifizieren.

Zur Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen führen wir unter anderem regelmäßig sogenannte Datenschutz-Audits durch. Der aktuelle Auditprozess durch unseren externen Dienstleister wurde Anfang 2022 erfolgreich abgeschlossen und erste Handlungsempfehlungen bereits umgesetzt.

Darüber hinaus greifen wir auf zahlreiche bereits bewährte Maßnahmen zurück. Diese umfassen unter anderem die Verwendung von Verschlüsselungsprotokollen und -software sowie physische, elektronische und verfahrenstechnische Sicherheitsvorkehrungen in Verbindung mit der Erfassung, Speicherung und Offenlegung personenbezogener Daten.

Für alle Fragen zum Thema Datenschutz ist unser Datenschutzbeauftragter zuständig, der per Mail an datenschutz@veganz.de kontaktiert werden kann.

Bessere Aufsicht

Als oberstes Kontrollgremium ist es Aufgabe unseres Aufsichtsrats zu prüfen, dass unsere Unternehmensstrategie gut umgesetzt wird – und das so nachhaltig wie möglich.

Insofern ist ein kompetenter Aufsichtsrat für uns sehr wichtig. Aktuell besteht das Gremium bei uns aus vier männlichen und einem weiblichen Mitglied, die alle nicht-exekutiv gemäß den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes sind. Zwei der Mitglieder sind seit weniger als einem Jahr im Aufsichtsrat von Veganz, die anderen drei Mitglieder seit weniger als drei Jahren. Sie bringen weitreichende Kompetenzen aus den Bereichen Vertrieb, Marketing, Operations, Finance und Nachhaltigkeit mit. Zudem haben vier unserer Aufsichtsratsmitglieder einen beruflichen Hintergrund in der Lebensmittelbranche:

Unser Aufsichtsrat

NameFunktion & Eigenschaften bei Veganz [1]
BranchenexpertiseFachkompetenzErstmalig gewählt amGewählt bis
Roland Sieker• Aufsichtsratsvorsitzender
• Mitglied des Prüfungsausschusses
• Unabhängig
Lebensmittel (Herstellung)Marketing; Strategie; Nachhaltigkeit27. August 2019Hauptversammlung 2023
Janina Mütze• Stellvertretende AufsichtsratsvorsitzendeMarktforschungMarketing24. Juni 2021 Hauptversammlung 2023
Michael Durach• Aufsichtsratsmitglied
• Unabhängig
Lebensmittel (Herstellung) Vertrieb; Marketing; Nachhaltigkeit24. Juni 2021 Hauptversammlung 2023
Ronny Gottschlich• Aufsichtsratsmitglied
• Unabhängig
Lebensmittel (Retail) Operations; Marketing20. August 2020 Hauptversammlung 2023
Dr. Jens Pippig• Aufsichtsratsmitglied
• Vorsitzender des Prüfungsausschusses
• Unabhängig
Lebensmittel (Retail) Vertrieb; Marketing; Finance20. August 2020 Hauptversammlung 2023

Weiterführende Informationen zu den Tätigkeiten des Aufsichtsrats 2021 und ihrer Vergütung finden sich im Geschäftsbericht auf den Seiten 8-11, 50/51 sowie 61/62. Angaben zu den aktuellen Mandaten der Aufsichtsratsmitglieder und ihrem detaillierten beruflichen Hintergrund finden sich auf unserer Website.

Bessere finanzielle transparenz

Einige Finanzkennzahlen sind auch aus Nachhaltigkeitssicht relevant – deswegen heben wir in diesem Abschnitt einige der relevanten Zahlen hervor, die vom ESG-Standard des „World Economic Forum” (WEF) als finanzielle Kernindikatoren gesehen werden:

2021 hat Veganz € 1.930 Tsd. Unternehmenssteuer gezahlt (Vorjahr: € 980 Tsd.) – inkl. sonstiger Steuern (nur Kfz-Steuer) von € 0 Tsd. (Vorjahr: € 1 Tsd.). Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsabgaben lag 2021 bei € 470 Tsd. (Vorjahr: € 420 Tsd.). Ausgaben für Grundsteuer und nicht-anrechenbare Umsatzsteuern fielen 2021 und 2020 nicht an.

Demgegenüber standen 2021 staatliche finanzielle Unterstützungen in Höhe von € 21 Tsd., die sich aus Zuschüssen für elektrische Firmenwagen und einer Ausbildungsprämie zusammensetzten (Vorjahr: € 52 Tsd. aus Kurzarbeitergeld).

Hier geht es zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen:

Besser für die Umwelt
Besser für die Gesellschaft

[1] Definition der Unabhängigkeit gemäß den Empfehlungen C.6 und C.7 des aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK): https://dcgk.de/de/kodex/aktuelle-fassung/praeambel.html, abgerufen am 18.04.2022